Es gibt vier rechtliche Ansatzpunkte:
1. Petition im Bayerischen Landtag
2. §25a Aufenthaltsgesetz (momentan der Hauptansatzpunkt, über den die ganze Familie wieder kommen kann; die Ausländerbehörde hat über den Antrag zu entscheiden)
(3. Asylverfahren des Neugeborenen)
4. Härtefallkommision
5. Wiedereinreise zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme, vorausgesetzt wir werden ein offenes Einwanderungsland, ganz offiziell
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