Wie kann die Familie zurückkehren

Es gibt vier rechtliche Ansatzpunkte:

1. Petition im Bayerischen Landtag

2. §25a Aufenthaltsgesetz (momentan der Hauptansatzpunkt, über den die ganze Familie wieder kommen kann; die Ausländerbehörde hat über den Antrag zu entscheiden)

(3. Asylverfahren des Neugeborenen)

4. Härtefallkommision

5. Wiedereinreise zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme, vorausgesetzt wir werden ein offenes Einwanderungsland, ganz offiziell



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