Pressemitteilung

Pressemitteilung
Vom Unterstützerkreis der Familie Rama

Ein Präzedenzfall – Unangekündigte Abschiebung trotz Bleiberechtsregelung

Am Donnerstag, 05.11.2015 wurde die 9-köpfige Familie Rama nach fünf Jahren in Deutschland aus einer Flüchtlingsunterkunft in Augsburg nach Belgrad abgeschoben. Das zeigt die neue Härte der neuen deutschen und bayrischen Flüchtlingspolitik. Der Fall der Familie Rama wird damit entweder zum Präzedenzfall für rücksichtsloses Durchgreifen gegenüber Schutzsuchenden oder für eine Asylpraxis, die ein offenes Ohr für die Zivilgesellschaft behält.

Die beide älteren Kinder Ferdi und Jemila waren einer der sehr seltenen Fälle für die ein Bleiberecht nach §25a des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche zugetroffen hätte. Die Voraussetzungen – der erfolgreiche Besuch einer Schule über einen Zeitraum von vier Jahren, der Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses und eine nachweislich gute Integration – sind bei beiden Kindern gegeben. Beide hatten sogar bereits Zusagen für einen Ausbildungsplatz.

Die Ausländerbehörde kam den Antrag zuvor und führte die Abschiebung noch am Tag der Antragsstellung für dieses Bleiberecht durch, ein Termin der mit derselben Ausländerbehörde vereinbart wurde. Die Abschiebung ist unmenschlich und macht jahrelange Integrationsbemühungen der Familie, der Schulen, der Sportvereine und der vielen Freunde zunichte.

Die Anteilnahme und Unterstützung für diesen Fall ist enorm. Ohne die spontane Hilfe eines Unterstützerkreises wäre die Familie kurz vor Einbruch des Winters völlig auf sich alleine gestellt – ohne Habseligkeiten, ohne Geld und ohne dringend notwendige medizinische Versorgung. Das Diakonische Werk hat ein Spendenkonto eingerichtet, auf dem bislang ausreichend Spenden eingegangen sind um der Familie für den Winter eine warme Unterkunft zu sichern. Von Seiten der Schulen, Vereine und kirchlichen Organisationen wurden Stellungnahmen und Unterstützerbriefe verfasst, die den Kindern allesamt eine gelungene Integration attestieren. In diesem Fall ehrenamtlich tätige AnwältInnen konnte bislang erreichen, dass der Bleiberechtsantrag, entgegen der Regelung des persönlichen Erscheinens, noch nachgereicht werden konnte. Bislang steht eine Entscheidung allerdings noch aus.

Roma sind in Serbien und in vielen anderen, jetzt als sicher eingestuften, Herkunftsländern mit einer existenzbedrohlichen Lage konfrontiert. Diskriminierung und Ausgrenzung gehören zu den üblichen Erfahrungen im Alltag und auch vor Behörden. Darüber berichten regelmäßig internationale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Roma aus diesen Ländern haben also überwiegend gute und nachvollziehbare Gründe Asyl in Deutschland zu beantragen und zu erhalten. Während Länder wie Frankreich und Österreich den Roma deutlich häufiger Schutz gewähren, werden in Deutschland Roma mit der Regelung der sicheren Herkunftsländer pauschal vom Asyl ausgeschlossen. Hier wie dort werden sie diskriminiert und marginalisiert.

Die Abschiebung der Familie Rama verdeutlicht darüber hinaus eine politische Praxis, die sich dem Schutz von Roma- Familien verweigert, selbst wenn rechtliche Vorraussetzungen, wie hier der §25a AufenthG vorliegen.

Wir sehen nur in einer zeitnahen Wiederreinreise der Familie Rama eine humane und verantwortbare Lösung. Hier sind nun Oberbürgermeister Gribl, der Sozialreferent Wurm, die über die Abschiebung informiert sind, und die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg gefragt. Alle können mit der Rückholung der Familie Rama zeigen, dass jahrelange Integrationsbemühungen nicht umsonst sind und die Not von schutzsuchenden Roma von Bedeutung ist.

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Pressemitteilung
vom pädagogoschem Team der Diakonie in der Windprechtstraße

Gut integrierte Familie kurz vor Erteilung eines Bleiberechts abgeschoben

Am Donnerstag, 05.11.2015 wurde die 9-köpfige Familie Rama nach fünf Jahren in Deutschland aus einer Flüchtlingsunterkunft in Augsburg nach Belgrad abgeschoben. Aus unserer Sicht war dies eine unnötige Abschiebung: bei gutem Willen aller Beteiligten und unter Berücksichtigung der langen Aufenthaltszeit der Familie hätte es für diese gut integrierte Familie eine humanitäre Lösung gegeben.

Laut §25a (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen) haben die beiden jugendlichen Kinder, Ferdi und Jemila, Anspruch auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Die Voraussetzungen – der erfolgreiche Besuch einer Schule über einen Zeitraum von vier Jahren, der Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses und eine nachweislich gute Integration – sind bei beiden Kindern gegeben. Beide hatten sogar bereits Zusagen für einen Ausbildungsplatz. Des weiteren wurde im Juli diesen Jahres eine Petition im bayerischen Landtag eingereicht, deren Entscheidung noch aussteht.

In Serbien ist die Familie kurz vor Einbruch des Winters völlig auf sich alleine gestellt – ohne Habseligkeiten, ohne Geld und ohne dringend notwendige medizinische Versorgung. Als Roma-Familie sind sie dort einer Situation der Marginalisierung, Diskriminierung und Perspektivlosigkeit ausgesetzt.

Es liegt nun in der Hand der Stadt Augsburg, den Antrag, der der Ausländerbehörde vorliegt, zügig zu bearbeiten und eine wohlwollende Entscheidung zu treffen.

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